Das wesentliche Element der Leistungsförderung und damit der Trainingsorganisation in unserem Gesellschaftssystem ist der Verein. Alle zentralen Einrichtungen und Maßnahmen der Verbände stehen daher unter der vorrangigen Zielsetzung, die Trainer*innen und Athlet*innen der Vereine in Ergänzung zum Vereinstraining zu unterstützen.
Als Instrument der direkten Leistungssportförderung durch den Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) werden dazu auf Basis von Aufnahmekriterien mit zentralen, bundeseinheitlichen Richtwerten jährlich Athletinnen und Athleten je nach Leistung, Voraussetzungen und Alter in das goldgas Talent-Team (FLVW-Landeskader / D-Kader) berufen. Die Berufung in einen Landeskader orientiert sich vorrangig nicht an erzielten Wettkampfleistungen, sondern an der sportfachlichen Prognose der künftigen Leistungsfähigkeit der Athlet*innen.Im goldgas Talent-Team werden die jungen Leichtathletinnen und Leichtathleten bestmöglich gefördert.
Um in diesem Sinne eine fundierte Auswahl von Talenten für die Kaderförderung zu erreichen, findet jeweils in der zweiten Jahreshälfte für die Athlet*innen der Altersklasse U16 das goldgas Talent-Camp als zentraler Kader-Sichtungs-Lehrgang statt. Dabei werden Trainingseinheiten mit den Schwerpunkten Koordination/Schnelligkeit/Technik sowie sportmotorische Tests durchgeführt, die über die Wettkampfleistungen hinausgehende, ergänzende Informationen über den Zustand und die Entwicklung der Schüler*innen liefern.
Darüber hinaus findet dort eine physiotherapeutische Begutachtung statt und es werden Informationen zu den Voraussetzungen der leistungssportlichen Entwicklung gegeben (z.B. aus der Sportpsychologie, zur dualen Karriereförderung etc.).
Vor der Aufnahme in das goldgas Talent-Team ist dann schließlich auch zu klären, ob seitens der Athlet*innen und Vereinstrainer*innen tatsächlich der Wille und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit sowie zur Unterstützung aller Anti-Doping-Bemühungen vorhanden sind. Nur wer tatsächlich gefördert werden möchte, wird auch gefördert.