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Verbandsarbeit ist Ehrensache

Sie sind Fachleute auf ihrem Gebiet, langjährig erfahren oder noch neu in ihren Aufgaben. In jedem Fall sind sie alle in hohem Maße ehrenamtlich engagiert und möchten den westfälischen Sport ständig besser machen – die Menschen in den Gremien des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) und seiner 29 FLVW-Kreise. Erfahren Sie mehr über das Präsidium, den Verwaltungsrat, die Ständige Konferenz, die FLVW-Satzungsausschüsse und Kommissionen sowie die Rechtsorgane des FLVW.


Das FLVW-Präsidium: (hinten v. l.) Peter Wolf, Holger Bellinghoff, Marianne Finke-Holtz und Peter Westermann, (vorne v. l.) Ayodele Buraimoh-Niederschlag, Andrea Bokelmann, Andree Kruphölter, Manfred Schnieders und Ehrenpräsident Hermann Korfmacher.

 

Das Präsidium: Ehrenamtliche Führungsspitze des FLVW

Das Präsidium des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) wird auf dem Ordentlichen Verbandstag für die Amtszeit von drei Jahren gewählt. Die Präsidiumsmitglieder führen ihre Fachbereiche mit Hilfe der hauptamtlichen Mitarbeitenden in der Geschäftsstelle mit ehrenamtlichem Engagement.

Das Präsidium des FLVW besteht aus:
 
  • Präsident: Manfred Schnieders
  • Vizepräsident Amateurfußball: Andree Kruphölter
  • Vizepräsident Leichtathletik: Peter Westermann
  • Vizepräsidentin Vereins- und Verbandsentwicklung: Marianne Finke-Holtz
  • Vizepräsident Jugend: Holger Bellinghoff  
  • Vizepräsident Finanzen: Peter Wolf
  • zwei Präsidiumsmitgliedern mit besonderen Aufgaben (Beisitzer*innen): Ayodele Buraimoh-Niederschlag und Andrea Bokelmann
  • Ehrenpräsident: Hermann Korfmacher
Die interne Aufgabenverteilung legt das Präsidium in eigener Zuständigkeit fest. Dabei ist insbesondere festzulegen, welche Aufgaben und Zuständigkeiten in den Bereich der Gesamtgeschäftsführung fallen und durch einzelne Präsidiumsmitglieder eigenverantwortlich wahrgenommen werden (Ressortprinzip).

Zu den Aufgaben des Präsidiums gehört an erster Stelle die Führung des Verbandes. Es ist für alle Angelegenheiten des FLVW im Rahmen der Geschäftsführung zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung ausdrücklich einem anderen Organ übertragen sind. Es setzt die Beschlüsse des Verbandstages, des Verwaltungsrates und der Ständigen Konferenz um, beschließt mit Zustimmung der Ständigen Konferenz die Haushaltsplanung und verwaltet das Verbandsvermögen.

Bei seiner Aufgabenerledigung lässt sich das Präsidium von seiner hauptamtlich besetzten Geschäftsstelle unterstützen, die ihren Sitz im SportCentrum Kaiserau hat.

Der auf dem Verbandstag 2022 gewählte Verwaltungsrat: Marco Michel, Dr. Ralf Brauksiepe, Joachim Schlüter, Reinhard Mainka, Karl-Heinz Eikenhorst und Bernhard Hartmann (v. l.; es fehlen Dr. Mara Konjer und Dr. Christoph Stiens)

 

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) ist ein „Kontrollgremium“ – es überwacht die Vorstandstätigkeit des Präsidiums, wobei das Augenmerk auf der Satzungskonformität des Handelns liegt.

In ständiger Rückkopplung mit dem Präsidium und der Ständigen Konferenz gibt der Verwaltungsrat zudem Einschätzungen und Ratschläge ab. Neben der Aufsichtsfunktion gegenüber dem Präsidium haben der Vorsitzende und die sieben Beisitzer*innen die Aufgabe, den Wirtschaftsprüfer zu benennen.

Auf dem Verbandstag 2022 wurde folgende Mitglieder in den Verwaltungsrat gewählt:
 
  • Karl-Heinz Eikenhorst (Vorsitzender)
  • Dr. Ralf Brauksiepe
  • Reinhard Mainka
  • Dr. Mara Konjer
  • Dr. Christoph Stiens (†)
  • Joachim Schlüter
  • Marco Michel
  • Bernhard Hartmann (alle neu gewählt)

Ständige Konferenz

Die Ständige Konferenz des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Präsidiums und den Kreisvorsitzenden. Sie dient der Steuerung der Geschäftsführung des gesamten Verbandes und der Kreise. Ferner ist sie eines der wichtigsten Foren zur Verbindung und Kommunikation zwischen den Organen der Verbandsführung und den regionalen Belangen und Aufgaben der Kreise.Die Ständige Konferenz tritt im Kalenderjahr in der Regel zu drei Tagungen zusammen. Zu ihren Aufgaben und Zuständigkeiten gehören im Einzelnen unter anderem:
 
  • Beratung des Präsidiums durch die Kreisvorsitzenden
  • Beratung der Grundsätze der Geschäftsführung für die Kreisebene
  • Zustimmung zur Haushaltsplanung des Verbandes
  • Beschlussfassung über Satzungsänderungen zwischen den Verbandstagen auf Antrag eines Mitgliedes der Ständigen Konferenz
  • Beschlussfassung über die Höhe der Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Umlage

Aktuelle Beschlüsse durch die Ständige Konferenz:

  • Beschlüsse Ständige Konferenz (10.05.2025)
  • Beschlüsse Ständige Konferenz (14.12.2024)
  • Ergänzungen: Beschlüsse der St. Konferenz (14.09.2024)
  • Beschlüsse Ständige Konferenz (14.09.2024)
  • Beschlüsse Ständige Konferenz (13.04.2024)
  • Beschlüsse Ständige Konferenz (16.12.2023)
  • Beschlüsse Ständige Konferenz (02.09.2023)
  • Beschlüsse Ständige Konferenz (17.12.2022)
  • Beschlüsse Ständige Konferenz (23.04.2022)
  • Beschlüsse Ständige Konferenz (11.12.2021)


Die Vorsitzenden der Satzungsausschüsse (v. l.): Klaus Stindt, Reinhold Spohn, Harald Ollech, Marcel Neuer und Bernhard Bußmann (es fehlt Kilian Krämer)


Satzungsausschüsse

Im Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) werden ständige Ausschüsse eingesetzt, die dem jeweils zuständigen Präsidiumsmitglied fachlich unterstehen, zuarbeiten und Empfehlungen aussprechen. Laut Satzung sind dies:
 
  •     Verbands-Fußball-Ausschuss (VFA)
  •     Verbands-Schiedsrichter-Ausschuss (VSA)
  •     Verbands-Leichtathletik-Ausschuss (VLA)
  •     Verbands-Jugend-Ausschuss (Fußball/VJA)
  •     Ausschuss für Vereins- und Verbandsentwicklung (AVV)
  •     Ausschuss für gesellschaftliches Engagement (AGE) 

Kommissionen

Die Zuordnung der ständigen Ausschüsse zu den jeweiligen Präsidiumsmitgliedern erfolgt über das Ressortprinzip. Zur Unterstützung der Ausschussarbeit können vom Präsidium sowohl Kommissionen als auch Arbeitskreise aufgaben- und projektbezogen befristet berufen werden.

Folgende Kommissionen unterstützen die Verbandsarbeit:
 
  • Kommission Allgemeine Leichtathletik
  • Kommission Digitalisierung
  • Kommission Ehrenamt
  • Kommission Frauenfußball
  • Kommission Freizeit- und Gesundheitssport
  • Kommission Gewaltprävention   
  • Kommission Information und Medien (Leichtathletik)
  • Kommission Integration
  • Kommission Inklusion
  • Kommission Jugend (Leichtathletik)
  • Kommission Jugendspielbetrieb
  • Kommission Kreisentwicklung
  • Kommission Leistungssport (Leichtathletik)
  • Kommission Lehrarbeit und Ausbildung (Leichtathletik)
  • Kommission Mädchenfußball
  • Kommission Qualifizierung (Jugendfußball)
  • Kommission Schule, Sportverein, Kita (Fußball)
  • Kommission Schulsport (Leichtathletik)
  • Kommission Talentsichtung/-förderung (Jugendfußball)
  • Kommission Wettkampforganisation (Leichtathletik)

Rechtsorgane

Die judikativen Fußballrechtsorgane des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) sind die Sportgerichte. Sie sind unterteilt in Kreis-, Bezirks- und Verbands-Sportgerichte und entscheiden über alle außerordentlichen Vorfälle des Spielbetriebs und Vereinswesens. Besetzt werden die Organe mit unabhängigen, ehrenamtlichen Vereinsvertreter*innen, die auf Grundlage der Satzung und Ordnungen (auch Jugendordnung) des FLVW und der Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO) des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV) über Vorfälle entscheiden.

Die Sportgerichte entscheiden in Senior*innen- und Jugendangelegenheiten über Spielabbrüche, Platzverweise, Nicht-Antritte und alle weiteren Besonderheiten, die an einem Spieltag anfallen können, durch den*die Einzelrichter*in im schriftlichen Verfahren (Grundsatz) oder in einer mündlichen Verhandlung durch das Sportgericht. Dabei werten sie Schiedsrichterangaben, Trainer- und Spieleraussagen und Zeugenberichte aus und kommen so zu einem begründeten Urteil. Das minimal und maximal zu verhängende Strafmaß, wie beispielsweise Spielsperren oder Ordnungs- und Strafgelder, ist dabei in den Satzungen und Ordnungen von DFB, WDFV und FLVW festgeschrieben.

Die erste Instanz im Sportrechtssystem des FLVW, ausgehend von der Kreisebene, bilden die jeweiligen Kreissportgerichte, die für Senior*innen- und Jugendsachen zuständig sind. Sie bestehen aus unabhängig gewählten Vereinsvertreter*innen, die kein weiteres Amt im Verband bekleiden dürfen. Alle außerordentlichen Vorfälle, die an den Spieltagen auf Kreisebene gemeldet werden, werden von ihnen thematisiert und in den Verfahren bearbeitet.

Die Berufungsinstanzen und damit die zweite ausgehend von den Kreisen, sind die Bezirkssportgerichte, die ebenfalls für Senior*innen- und Jugendsachen zuständig sind.

Die Sportrichter*innen der Bezirkssportgerichte werden durch einen Bezirkssportrichterwahlausschuss gewählt. Jeder Kreis muss für das für ihn zuständige Bezirkssportgericht mindestens eine*n Sportrichter*in zur Wahl vorschlagen. Die Bezirkssportgerichte bestehen aus fünf bis acht Sportrichter*innen und entscheiden über Berufungen gegen die Entscheidungen der Kreissportgerichte. Weiter dienen die Bezirkssportgerichte als erste sportrechtliche Instanz für den Spielbetrieb der Senior*innen- und Jugend-Bezirksligamannschaften.

Das höchste Sportrechtsorgan des FLVW im Seniorenbereich ist das Verbandssportgericht (im Jugendbereich das Verbandsjugendsportgericht). Es wird vom ordentlichen Verbandstag gewählt und besteht aus einem*einer Vorsitzenden, der*die die Befähigung zum Richteramt besitzen soll, sowie aus weiteren vier bis sieben Sportrichter*innen. Das Verbandssportgericht entscheidet über Berufungen gegen Urteile der Bezirkssportgerichte und ist damit die dritte Instanz für die Kreise. Als erste Instanz entscheidet es u.a. über Vorfälle der Landes- und Westfalenligen sowie der Oberliga Westfalen.
 

Die Vorsitzenden der Bezirks- sowie Verbandssport- und Verbandsjugendsportgerichte sowie der zuständige Schlichter (Fußball) können von Vereinen über das geschlossende E-Postfach-System im DFBnet kontaktiert werden:

Verbandssportgericht
Vorsitzender: Rolf Meiberg
flvw.vsg@flvw.evpost.de
 
Bezirkssportgericht 1 (Nord)
Vorsitzender: Ludger Rüschenschmidt
flvw.bsg1@flvw.evpost.de
 
Bezirkssportgericht 3 (Mitte)
Vorsitzender: Andreas Pfeffer
flvw.bsg3@flvw.evpost.de
 
Bezirkssportgericht 5 (West)
Vorsitzender: Wolfgang Koschei
flvw.bsg5@flvw.evpost.de
Verbandsjugendsportgericht
Vorsitzender: Wolfgang Diekmann
flvw.vjsg@flvw.evpost.de

Bezirkssportgericht 2 (Ost)
Vorsitzender: Friedhelm Becker
flvw.bsg2@flvw.evpost.de

Bezirkssportgericht 4 (Süd)
Vorsitzender: Rolf Lehmann
flvw.bsg4@flvw.evpost.de

Schlichter (Fußball)
Franz-Josef Hölling
Franz-Josef.Hoelling@flvw.evpost.de
 

Ansprechperson (Hauptamt):

KB Kerstin Bernhardi

Verbands-Sportgerichtsbarkeit

Kerstin Bernhardi

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(0 23 07) 371 508
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