Die vom VfL Bochum reaktivierte zweite Mannschaft wird in der kommenden Saison in der Oberliga Westfalen an den Start gehen. Die Eingruppierung hat das Präsidium des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) in dieser Woche einstimmig in einem schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen. Vorausgegangen waren ein entsprechender Antrag des VfL Bochum sowie Anhörungen des Verbands-Fußball-Ausschusses (VFA) und des FLVW-Kreises Bochum.
Die Wiedereingliederung der zweiten Mannschaft in die höchste Spielklasse des FLVW hat in der laufenden Saison keine Auswirkungen auf die Auf- und Abstiegsregelung. Auch für die Saison 2024/2025 wird die Abstiegsregelung aufgrund der Eingruppierung der zweiten Mannschaft von VfL Bochum unverändert bleiben. Somit werden in der kommenden Spielzeit nach jetzigem Stand 19 Teams in der Oberliga Westfalen starten. Erst in der Auf- und Abstiegsregelung 2025/26 soll eine entsprechende Regelung getroffen werden, wonach die Oberliga Westfalen in der Saison 2026/27 wieder die gewohnte Sollstärke von 18 Mannschaften aufweist.
"Keine Nachteile für Oberligisten"
„Den Vereinen aus der Oberliga soll kein Nachteil entstehen. Auch die Zweitplatzierten der Westfalenliga-Staffeln würden in diesem und im nächsten Jahr Relegationsspiele absolvieren, sofern es die Zahl der westfälischen Absteiger aus der Regionalliga zulässt“, befürwortet FLVW-Präsident Manfred Schnieders das vorgeschlagene Modell des Verbands-Fußball-Ausschusses (VFA).Der VfL Bochum hat mit seiner zweiten Mannschaft nach dem Abstieg aus der Regionalliga West 2015 nicht mehr am Spielbetrieb teilgenommen. Rechtsgrundlage der Wiederaufnahme ist § 39 (3) der Spielordnung des Westdeutschen Fußballverbandes (SpO/WDFV).
[FLVW.de]