Quelle: Marcel Schwering
Jan Sindern ist die Ansprechperson TIN*Spielrecht im FLVW.
Ab sofort gibt es im Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) eine Ansprechperson rund um die Regelungen zum Spielrecht trans, inter und nicht-binärer Personen. Zusammen mit der Vizepräsidentin Marianne Finke-Holtz steht Jan Sindern Spieler*innen und Vereinen als Ansprechperson für Fragen und Informationen zur Verfügung.
Sindern ist Transgender und entschied sich für ein neues Leben als Mann. Bis seine geschlechtsangleichende Operation, der Penoiden-Aufbau, abgeschlossen ist, spielt er offiziell weiter bei den Frauen von Westfalia Dortmund. „Ich in offiziellen Verbandsstrukturen“, lacht die neue Ansprechperson im Interview, wird dann aber schnell wieder ernst. Er will Menschen, die während ihrer Transition Fußball spielen, unterstützen, über Regeln aufklären, aber auch die Mannschaft betreuen. „Und die Gegner. Es ist ja verständlich, dass die sich fragen, was da los ist, wenn jemand mit Bart in einer Frauenmannschaft aufläuft“, sagt er. Sindern will seine Erfahrungen weitergeben, vielleicht auch Kummerkasten sein und helfen, mit dummen Kommentaren umzugehen. Dafür ist er ab sofort unter TIN-Vertrauensperson@flvw.de erreichbar.Finke-Holtz, nicht nur Vizepräsidentin Vereins- und Verbandsentwicklung im FLVW, sondern auch Vorsitzende der Kommission Frauenfußball setzt sich seit Jahren auch beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) für das Thema ein. „Ich freue mich sehr, dass wir jetzt eine Ansprechperson haben, die aufgrund ihrer eigenen Erfahrungen sehr helfen wird“, ist sie überzeugt
Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hatte zur Spielzeit 2022/2023 eine Regelung zum Spielrecht trans, inter und nicht-binärer Personen in die DFB-Spielordnung, die DFB-Jugendordnung sowie die DFB-Futsal-Ordnung aufgenommen. Im Kern sieht die Regelung vor, dass Spieler*innen mit dem Personenstandseintrag "divers" oder "ohne Angabe" und Spieler*innen, die ihr Geschlecht angleichen lassen, selbst die Entscheidung treffen können, ob ihnen die Spielberechtigung für ein Frauen- oder Männerteam erteilt werden soll. Dies gilt auch für trans Spieler*innen, die nun zu einem selbstbestimmten Zeitpunkt wechseln können oder zunächst in dem Team bleiben, in dem sie bisher gespielt haben. Solange die sportliche Betätigung während der Einnahme von Medikamenten die Gesundheit der betroffenen Personen nicht beeinträchtigt, können die Personen am Spielbetrieb teilnehmen, weshalb die neue Regelung eine Dopingrelevanz ausschließt.