Quelle: FLVW
Der Vorsitzende des Verbands-Sportgerichts Rolf Meiberg begrüsst die anwesenden Sportrichter*innen.
Es war das Klassentreffen der Sportgerichte in Westfalen. Knapp 50 Sportrichter*innen von Kreis- bis Verbandssportgericht diskutierten am Wochenende im SportCentrum Kaiserau über neue Entwicklungen. Und das hatte auch etwas mit dem Urteil rund um die Bundesliga-Partie zwischen Union Berlin und dem VfL Bochum zu tun.
Andree Kruphölter, Vizepräsident Amateurfußball im Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW), bedankte sich bei allen Anwesenden zu Beginn der Veranstaltung: „Wir haben 15 Prozent weniger Gewaltfälle auf den Fußballplätzen in Westfalen. Das ist eine bemerkenswerte Entwicklung. Dazu habt ihr maßgeblich beigetragen“, so Kruphölter.Verschiedene Rechtsfragen rund um das Urteil nach dem Spiel zwischen Union Berlin und dem VfL Bochum prägten die Tagung. Nach einem Feuerzeugwurf, bei dem der Bochumer Torhüter verletzt wurde, hatte das DFB-Sportgericht das Spiel mit 2:0 für den VfL gewertet. Eine richtige Entscheidung? Rolf Meiberg, Versammlungsleiter und Vorsitzender des Verbands-Sportgerichts, erläuterte an diesem Beispiel die Rechtsmittelmöglichkeit auch bislang nicht am Verfahren Beteiligter, die ein unmittelbares Interesse an der Entscheidung nachweisen (§ 50 Abs. 2 RuVO). Es geht dabei um die Spielwertung zugunsten eines direkten Konkurrenten. Um beim Beispiel zu bleiben: Gegen die Wertung des Spiels zugunsten von Bochum hatten auch Holstein Kiel und St. Pauli Einspruch eingelegt. Eine Möglichkeit, die auch Vereine in Westfalen haben.
Zu diesem Thema berichtete Dr. Markus Seip auch aus dem Satzungsausschuss des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV). Dabei ging er auf die sportrechtlichen Folgen eines Spielabbruchs ein. Wenn der Spielabbruch keiner Mannschaft zurechenbar ist, wird das Spiel neu angesetzt. Wenn eine Mannschaft inklusive Fans oder Funktionären die Schuld am Abbruch trifft, wird das Spiel zulasten dieser Mannschaft gewertet. Nach diesen Erläuterungen waren sich dann fast alle einig: „Das DFB-Sportgericht hat im Fall Union Berlin gegen VfL Bochum die richtige Entscheidung getroffen.“
Kicker-König und neue Sportrichter
Weitere Einblicke gaben Marcel Neuer, Vorsitzender des Verbands-Schiedsrichter-Ausschusses (VSA), zur Zusammenarbeit zwischen Schiris und Sportgerichten. Georg Hein, Mitglied des Verbands-Sportgerichts, berichtet von seiner Arbeit als Sicherheitsbeauftragter in der Regionalliga. Jörg Ehlen, Justitiar im FLVW, erläuterte die Satzungsänderungen. Klares Votum: Die Sportrichter*innen stehen geschlossen hinter der Vorlage, dass alle ehrenamtlichen Mitarbeitenden erweiterte Führungszeugnisse vorlegen müssen.Auch um die Besetzung bei den Neuwahlen der Sportgerichte auf den diesjährigen Kreistagen und dem Verbandstag ging es auf der Tagung. Eigentlich gut aufgestellt, wünschen sich alle bei steigenden Fallzahlen gerne Verstärkung. Eine Einladung zur einmal jährlichen Rechtstagung ist für alle „Neuen“ inklusive. Dabei geht es nicht nur um die zahlreichen Informationen und Gespräche, sondern auch um echte Herausforderungen. Georg Schierholz, Vorsitzender des WDFV-Sportgerichts und stellv. Vorsitzender des DFB-Sportgerichts, bleibt nicht nur „höchster Richter“ des FLVW, sondern auch Kicker-König. „Das muss sich ändern“, kommentierte Meiberg zum Abschluss der Tagung.
Weitere Informationen:
- Sportrichterin im Portrait: Christine Schröder aus Bielefeld
- Sportrichter im Portait: Patrick Neumann aus Dortmund
- Rechtsorgane des FLVW