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DFB veröffentlicht das 9. Lagebild des Amateurfußballs

Verband SozialesEngagement Gewaltpravention

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) veröffentlicht heute das 9. Lagebild des Amateurfußballs in Deutschland. Seit der Saison 2014/15 lässt der DFB auf Grundlage des Spielberichts der Schiedsrichter*innen jährlich ermitteln, wie es mit Blick auf Gewalt und Diskriminierung um die Lage des Amateurfußballs in Deutschland bestellt ist.

„Das Lagebild des Amateurfußballs wird ermöglicht durch eine kollektive Kraftanstrengung des DFB, der rund 53.000 Schiris sowie der 21 DFB-Landesverbände“, sagt Ronny Zimmermann zu den heute veröffentlichten Zahlen. Der 1. DFB-Vizepräsident fungiert im 14-köpfigen DFB-Präsidium als Repräsentant des Amateurfußballs und des Schiedsrichterwesens. „Das Lagebild hat sich zu einem wichtigen Indikator für die Stimmung auf den Plätzen entwickelt. Es ermöglicht einen Überblick jenseits der Einzelfälle und Sachlichkeit statt verständlicher Emotionen“, sagt Zimmermann weiter. „Für eine wirksame Prävention braucht es als ersten Schritt eine solide Datenbasis. Über ein solches Monitoring verfügt der Fußball.“ 


Spielabbruchsquote bei 0,08 Prozent – 6.224 Gewalt- und Diskriminierungsvorfälle

In der Saison 2022/23 wurden 961 Fußballspiele wegen eines Gewalt- oder Diskriminierungsvorfalls abgebrochen. Damit liegt die Zahl der Spielabbrüche weiterhin auf einem erhöhten Niveau. Allein in den Altersstufen der D- bis F-Junioren kam es zu 126 Spielabbrüchen. In der zurückliegenden Saison wurden 1.428.657 Spiele ausgetragen und 1.234.154 durch einen abgeschlossenen Spielbericht erfasst.

Mit einer Spielabbruchsquote von 0,08 Prozent liegt der Wert genauso hoch wie in der Saison 2021/22, als weniger Spiele ausgetragen wurden. Während der Saison 2021/22 waren 911 Spiele abgebrochen worden. In den Saisons vor der Pandemie war es zu deutlich weniger Spielabbrüchen gekommen, nämlich zu 672 (Saison 2016/17) und 667 Spielabbrüchen (Saison 2017/18). Im Lagebild Eingang finden die Spielklassen der Landes- und Regionalverbände, also alle Spielklassen unterhalb der 3. Liga.

Auf den Amateurplätzen kam es während der vergangenen Saison zu 6.224 Vorkommnissen (0,5 Prozent aller Spiele mit einem abgeschlossenen Spielbericht), davon 3.907 Gewalt- (0,31 Prozent) und 2.679 Diskriminierungsvorfällen (0,21 Prozent). Bei 4.116 Spielen wurde ein/e Spieler*in als Beschuldigte/r gemeldet. Bei 1.191 Spielen wurde ein/e Betreuer*in als Beschuldigte/r gemeldet und bei 2.200 Spielen ein/e Zuschauer*in. Bei 2.680 Spielen wurde ein/e Schiedsrichter*in als Geschädigte/r gemeldet, bei 3.496 Spielen ein/e Spieler*in. Bedenkt man, dass auf dem Feld in den unteren Klassen nur ein/e Schiedsrichter*in steht, sind die Schiris in der Geschädigten-Gruppe massiv überrepräsentiert.
 

Zahlen im FLVW spiegeln bundesweite Statistik wider

Eine Gewalthandlung liegt vor, wenn eine beschuldigte Person eine geschädigte Person körperlich angreift, bspw. durch Schlagen, Bewerfen, Bespucken oder Treten. Zudem ist auch eine Bedrohung als Gewalthandlung zu werten. Auch Versuche sind zu melden.

Eine Diskriminierung liegt vor, wenn jemand die Würde einer anderen Person oder einer Gruppe von Personen verletzt. Dies geschieht durch eine herabwürdigende Äußerung, Geste oder Handlung, in Bezug auf Herkunft, Hautfarbe, Sprache, Religion, Behinderung, Alter, geschlechtliche oder sexuelle Identität. Auch eine sonstige Schlechterbehandlung aufgrund eines dieser Merkmale stellt eine Diskriminierung dar.

Die Zahlen im Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) liegen im bundesweiten Trend: In der vergangenen Saison wurden 133 Spiele abgebrochen. Insgesamt sind in Westfalen 183.974 Spiele absolviert worden, von denen 159.347 Partien mit Spielbericht als Datenbasis dienen. Die Spielabbruchsquote liegt bei 0,08 Prozent. Auf den westfälischen Amateurplätzen kam es während der vergangenen Saison zu 850 Vorkommnissen (0,53 Prozent aller Spiele mit einem abgeschlossenen Spielbericht), davon 512 Gewaltvorfälle. 374 mal wurden Schiedsrichter als Geschädigte gemeldet. Deutlich gestiegen ist die Zahl der Zuschauer, die bei den genannten Vorfällen als Beschuldigte gemeldet worden sind: Von 243 Fällen in der Saison 2021/22 zu 317 Fällen in der zurückliegenden Spielzeit.
 

FLVW setzt auf Prävention und Sanktion

Diese Entwicklung hat den FLVW bereits vor Saisonbeginn dazu veranlasst, eine Strafverschärfung bei Gewaltvorkommnissen im Amateurfußball zu initiieren, die seit Beginn der aktuellen Spielzeit greift: Fußballvereine, deren Spieler*innen oder Zuschauer*innen im Rahmen eines Spiels Gewalt anwenden, müssen zur neuen Saison mit deutlich empfindlicheren Strafen rechnen.

Die entsprechenden Gremien des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV), zu dem auch der Fußball-Verband Niederrhein (FVN) und der Fußball-Verband Mittelrhein (FVM) gehören, haben die Änderung der Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO) nun für den gesamten Amateurfußball in NRW verankert. Die Änderung der RuVo ermöglicht den Sportgerichten ein anderes, deutlich verschärftes Strafmaß bei Fällen von physischer Gewalt.

„Gewalttaten sind in unserem Sport nicht tolerierbar“, sagt Andree Kruphölter, Vizepräsident Amateurfußball im FLVW. „Wir als Verband haben den Änderungsvorschlag Anfang des Jahres vorgebracht, um einer Entwicklung entgegenzuwirken. Die neue Vorschrift der RuVO nimmt gezielt die Vereine und die Mannschaften in die Verantwortung. Der Kampf gegen Gewalt auf den Fußballplätzen ist die Aufgabe sämtlicher Beteiligter. Vereine und deren Mannschaften werden mit der Vorschrift verstärkt in die Pflicht genommen, Gewaltvorfälle auf den Fußballplätzen zu minimieren“, so Vizepräsident Andree Kruphölter

Die Neuerung betrifft den Paragraphen 9a der RuVO. Dieser regelt Strafen gegen Vereine in einzelnen Fällen:
 
  • Wegen unsportlichen Verhaltens kann eine Geldstrafe bis zu 5.000 Euro, wegen nicht ausreichendem Ordnungsdienst bis zu 2.500 Euro verhängt werden.
  • Bei mangelndem Schutz der Schiedsrichter*in, der Assitent*innen und des Gegners wird eine Strafe von bis zu 7.500 Euro fällig. Dies gilt ebenfalls schon im ersten Fall eines Spielabbruchs wegen physischer Gewalt. Dazu kommt ein Abzug von einem bis zu sechs Punkten, wenn ein*e Schiedsrichter*in oder ein*e Assistent*in von mindestens zwei Spieler*innen bzw. Teamoffiziellen tätlich angegriffen wurde. Im Wiederholungsfall im selben Spieljahr erfolgt der Ausschluss der verantwortlichen Mannschaft vom Spielbetrieb bis zum Ende der Saison.
  • Vereine sind für das Verhalten ihrer Spieler*innen, Offiziellen, Mitarbeitenden, Erfüllungsgehilfen, Mitglieder, Zuschauer und weiterer Personen, die im Auftrag des Vereins eine Funktion während des Spiels ausüben, verantwortlich.
  • In Fällen von Bestechung ist auch der Versuch strafbar.
(zur FLVW-Meldung vom 10. August)
 

Vielfältige Präventionsangebote im Gewaltpräventionskonzept zusammengefasst

Der FLVW setzt neben der Strafverschärfung auch auf Präventionsarbeit, die in seinem Gewaltpräventionsprogramm zusammengefasst ist. Dazu gehören u. a. folgende Angebote:
 
  • Etablierung einer Anlaufstelle für Gewalt- und Diskriminierungsvorfälle
    Dazu hat der FLVW eine Stelle geschaffen. Mit Alexander Lüggert kümmert sich ein hauptamtlicher Mitarbeiter um die "besonderen Vorkommnisse" des Wochenendes. Darunter fallen Spielabbrüche, aber auch Diskriminierungen oder Handgreiflichkeiten – Eskalationen jeder Art. Seine Aufgabe: Sich ein Bild von der Lage verschaffen, die Beteiligten und verschiedenen Ebenen kontaktieren – Kreisvorsitzende, Staffelleiter*innen, Schiedsrichter*innen und Vereine – und klären, ob und inwieweit nach den Ereignissen Hilfsbedarf besteht. Dies schließt Einzelpersonen als auch den Verein ein: Wie muss der Ordnungsdienst ausgebaut und besser geschult werden? Wie werden Gespräche mit Fans geführt? Wie könnte ein Vereinsleitbild gegen Gewalt auf dem Platz helfen und wie müsste es umgesetzt werde? Hier werden Vereine sowohl im Vorfeld vor „Risikospielen“ als auch in der Nachbereitung beraten. Mehr auf FLVW.de. 
     
  • Fairplay-Ampel: Ein erstes Wertetrainig für E- und D-Junior*innen
    Gemeinsam machen sich Trainer*innen und Spieler*innen Gedanken darüber, wie sie miteinander und dem Gegner auf dem Platz umgehen wollen. Wesentliche Haltungen werden auf einem Plakat mit einer Ampel passend zu den Ampelfarben festgehalten. Von „Was macht uns beim Fußball besonders viel Spaß?“ (grün) bis hin zu „Was wir gar nicht mögen!“ (rot). Mehr auf FLVW.de.
     
  • Team Up! Wertebildung im Jugendfußball
    Der Lehrgang „Team Up! Wertebildung im Jugendfußball“ vermittelt an zwei Präsenztagen plus Online-Phasen, wie Mannschaftsführung und Fußballtraining so gestaltet werden können, das gemeinsame Werte und soziale Kompetenzen der jungen Spieler*innen gezielt gestärkt werden. Im Mittelpunkt stehen die Selbstreflexion sowie Übungen und Trainingseinheiten für Teambuilding und Konfliktmanagement. Mehr auf FLVW.de. 
     
  • Deeskalationstraining für Schiedsrichter
    Das Training für Schiedsrichter wird von ehemaligen Lehrtrainern der Polizei und Experten für Deeskalation durchgeführt. Dabei gibt es viele praktische Übungen und Raum für den Austausch untereinander. Ziel ist es, dass jede*r Teilnehmende unterschiedliche Vorgehensweisen und Handlungsmuster zur Deeskalation verinnerlicht.
    So werden zum Beispiel folgende Fragen geklärt und das Verhalten geübt:
    - Wie bereitet man sich auf ein Risikospiel vor?
    - Wie gehe ich mit Beschimpfungen um?
    - Wie damit, wenn jemand auf mich zu stürmt?
     
  • Darüber hinaus bietet der FLVW auch Schulungen für Ordnungsdienste und Staffelleiter*innen sowie konkrete Einzelfallberatungen für Vereine an.
[DFB / FLVW.de]

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