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artec Sportplatzprüfung Beispiel - FLVW Sportplatzwochen
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Gefahr auf dem Spielfeld - Warum ungeprüfte Sportplätze zur tödlichen Falle werden können

Der Fußball- und Leichtathletik Verband Westfalen (FLVW) möchte zusammen mit seinem Partner der artec Sportgeräte GmbH weiterhin auf ein wichtiges Thema aufmerksam machen. artec klärt zur Sicherheit auf Sportplätzen auf und zeigt verschiedene Fallbeispiele, warum eine Sportplatzprüfung von entscheidender Rolle ist.


Ein nicht geprüfter Sportplatz birgt erhebliche Risiken für Sportlerinnen und Sportler. Mängel, die auf den ersten Blick unbedeutend wirken, können im schlimmsten Fall zu schweren Unfällen oder lebensbedrohlichen Situationen führen. Eine regelmäßige Sportplatzprüfung ist daher unerlässlich, um potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Bereits im letzten Jahr betonte dies Dirk Beinkämpen (Geschäftsführer, artec Sportgeräte GmbH) „Vereine sollten ein großes Interesse haben, ihren Mitgliedern eine sichere Umgebung zur Verfügung zu stellen"

Rechtliche Verantwortung und Haftung
Mit der Jahreshauptuntersuchung wird nicht nur das Verletzungsrisiko minimiert, sondern auch das Haftungsrisiko der Betreiber. Denn Betreiber von Sportanlagen sind gesetzlich verpflichtet, für die Sicherheit auf ihren Anlagen zu sorgen. Bei Vernachlässigung der Pflichten haften sie im Schadensfall und können für entstandene Schäden zur Verantwortung gezogen werden.

Bewertung von Mängeln – So wird geprüft
Sportplätze werden durch einen zertifizierten Sportplatzprüfer nach einem standardisierten Bewertungsschema inspiziert. Es unterscheidet zwischen verschiedenen Schweregraden der Mängel und gibt an, welche Maßnahmen erforderlich sind, um die Sicherheit wiederherzustellen. Lackschäden am Torrahmen, die keinen Einfluss auf die Stabilität haben, werden demnach als geringfügige Mängel eingestuft. Ein Tor ohne Kippsicherung hingegen birgt eine große Gefahr und stellt einen schweren Mangel dar, welcher umgehend beseitigt werden muss. Im schlimmsten Fall kommt es bei Mängeln zu einer Sperrung der Geräte oder der gesamten Einrichtung.

Einstufungen
Stufe 1: Eingeschränkte Funktionsfähigkeit – Sicherheitsmängel, Beseitigung erforderlich
Stufe 2: Akute Gefahr – Schwere Sicherheitsmängel, umgehende Beseitigung erforderlich
Stufe 3: Betriebsverbot – Unbrauchbar, Nutzung untersagt.

Nachfolgend sind einige Beispiele, die verdeutlichen, wie gravierend solche Mängel sein können. Oft ist aber auch die Kombination von Mängeln das Problem:

Beispiele für Stufe 1: Eingeschränkte Funktionsfähigkeit
  1. Barriere
    • Offene Rohrenden, rostig und scharfkantig
    • Offene Schrauben und Nieten, scharfe Kanten
  2. Kugelstoßring
    • Deformierter Kugelstoßring
    • nicht wie vorgeschrieben bündig mit dem Belag -> Stolpergefahr



Beispiele für Stufe 2: Akute Gefahr
  1. Flutlichtmast
    • Offene Revisionsklappe
    • Kabel frei zugänglich
  2. Mobiles Tor
    • Kippsicherung mit Sand-Tank (Bei Sandfüllungen kann sich die Füllmenge mit der Zeit ändern, sodass eine ausreichende Kippsicherung fraglich ist)
    • Defektes Rad
  3. Mobile Fußballtore
    • Kippsicherung mit Spiralankern i.d.R. nicht ausreichend


Beispiele für Stufe 3: Betriebsverbot
  1. Weitsprunganlage
    • Absprungbalken weist einen nicht erlaubten Höhenunterschied zum Kunststoffbelag auf und die Sprunggrubenabdeckung kommt hoch -> Stolperfallen
    • Farbe beim Absprungbalken abgelöst
    • Sandfüllung zu niedrig, ungleichmäßig verteilt und sehr starker Bewuchs in der Sprunggrube –> Verletzungsgefahr
  2. Fußballtor 
    • Tor nicht zulässig aufgrund von Metallnetzhaken, Gerissene Schweißnähte und offene, scharfkantige Bruchstellen
  3. Ballfangzaun
    • Gebrochener Zaunpfosten -> Standsicherheit nicht mehr gewährleistet



Warum eine regelmäßige Prüfung entscheidend ist
Die Beispiele zeigen, dass Sportplätze mit schweren Mängeln nicht nur die sportliche Nutzung einschränken, sondern erhebliche Gefahren darstellen. Auch Mängel, die auf den ersten Blick unbedeutend wirken, können im schlimmsten Fall zu schweren Unfällen oder lebensbedrohlichen Situationen führen. Mängel mit den Noten dieser Art müssen schnellstmöglich behoben werden, um Unfälle zu vermeiden. Betreiber von Sportanlagen sind dazu verpflichtet, diese Probleme nicht zu ignorieren. Nur so kann eine sichere Umgebung für alle gewährleistet werden.
Jede Woche
Sichtprüfung: visuelle Inspektion der Sportanlage inklusive der Sportgeräte durch Platzwart, Sportlehrer und Übungsleiter
Jeden Monat
Funktionsprüfung: operative Inspektion der Sportanlage inklusive der Sportgeräte durch Platzwart, Sportlehrer und Übungsleiter
Jedes Jahr
Hauptuntersuchung: umfassende Inspektion der Sportanlage inklusive der Sportgeräte durch sachkundige Fachunternehmen mit Prüfbericht
_________________________________________________________________________
 

Kontaktdaten:

artec Sportgeräte GmbH
Elf Stücken 33
49324 Melle
Tel: +49 (05422) 94 70 0
Fax: +49 (05422) 94 70 70
E-Mail: info@artec-sportgeraete.de

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