Quelle: © Andrea Bowinkelmann (LSB NRW)
Der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) weist auf die Veröffentlichung der WADA-Verbotsliste 2023 hin und listet die laut NADA wichtigsten Änderungen gegenüber der Verbotsliste des Jahres 2022.
Die Welt Anti Doping Agentur (WADA) hat turnusgemäß die Verbotsliste (Prohibited List) 2023 veröffentlicht, die am 1. Januar 2023 in Kraft tritt. Hierüber informierte die Nationale Anti Doping Agentur (NADA). Die englische Version wird nun durch die NADA ins Deutsche übersetzt und zum Jahreswechsel auf den Webseiten der NADA und des DLV zur Verfügung gestellt.
Die englische Version der WADA-Verbotsliste 2023, die englischen Erläuterungen zu den wichtigsten Änderungen der neuen Verbotsliste und das Monitoring Programm sind ab sofort auf den Webseiten von NADA und DLV abrufbar.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Über die wichtigsten Änderungen gegenüber der WADA-Verbotsliste 2022 informierte die NADA in einer Pressemitteilung und verwies dabei auf folgende Klassen von verbotenen Substanzen und Methoden:- In Unterklasse S4.3 Substanzen, welche die Aktivierung des Aktivin-Rezeptors IIB verhindern, sind ab dem 1. Januar 2023 auch Myostatin-Vorläufer neutralisierende Antikörper verboten. Als Beispiel wurde die Substanz Apitegromab hinzugefügt.
- In Klasse S5. Diuretika und Maskierungsmittel wurde die Substanz Torasemid als namentliches Beispiel hinzugefügt. Außerdem wird erklärt, dass für die topische ophthalmische Verabreichung von Carboanhydrasehemmern (zum Beispiel Dorzolamid, Brinzolamid) in Verbindung mit einer Grenzwerten unterliegenden Substanz keine medizinische Ausnahmegenehmigung notwendig ist.
- Zur Klasse S7. Narkotika kündigt die WADA an, dass die Substanz Tramadol ab dem 1. Januar 2024 innerhalb des Wettkampfs verboten sein wird. Das Jahr 2023 soll dazu genutzt werden, Athletinnen und Athleten sowie Betreuerinnen und Betreuer über das kommende Verbot zu informieren und medizinischem Fachpersonal die Möglichkeit geben, sich auf die Änderung vorzubereiten.
- In Klasse P1. Betablocker wurde die Sportart Minigolf (WMF) neu aufgenommen. Ab 1. Januar 2023 ist die Anwendung von Betablockern im Minigolf innerhalb des Wettkampfs verboten. Im Unterwassersport (CMAS) wurde in den Unterdisziplinen des Apnoetauchens, Speerfischens und Zielschießens das Verbot von Betablockern auf den Zeitraum außerhalb von Wettkämpfen erweitert.
- Weitere Änderungen der Verbotsliste bestehen in Präzisierungen im Wortlaut an einigen Stellen und der namentlichen Nennung von weiteren Beispielen und Synonymen für verbotene Substanzen in den Klassen S1. Anabole Substanzen, M1. Manipulation von Blut und Blutbestandteilen und S6. Stimulantien.
In einem Addendum zu den wichtigsten Änderungen der neuen WADA-Verbotsliste hat die WADA Hintergrundinformationen zum Verbot von Cannabis unter Klasse S8. veröffentlicht. Die List Expert Advisory Group der WADA hat das Verbot von Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC, psychoaktiver Hauptinhaltsstoff von Cannabis) innerhalb von Wettkämpfen wissenschaftlich überprüft und ausführlich bewertet. Die List Expert Advisory Group schlussfolgert, dass THC weiterhin die Kriterien zur Nennung auf der Verbotsliste erfüllt und somit weiterhin innerhalb des Wettkampfs verboten bleibt.