Mit dieser Neufassung der CoronaSchVO werden zahlreiche verbindliche Schutzmaßnahmen und Kontaktbeschränkungen in Folge der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) abgeschafft. Sowohl die 3G- und 2Gplus-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen.
Somit unterliegt der Sportbetrieb erstmals seit zwei Jahren weitestgehend keinerlei Einschränkungen mehr. Bekannt ist aber auch, dass die 7-Tages-Inzidenz in NRW nach wie vor über einem Wert von 1.000 liegt und es insbesondere auch im Sport noch oberstes Ziel sein sollte, trotz der politischen Entscheidungen dafür Sorge zu tragen, dass sich möglichst wenig Menschen weiter infizieren.
Hierzu kann jede*r persönlich und im Vereinsumfeld beitragen:
- Eigenverantwortlichkeit übernehmen: Sich selbst und andere möglichst keiner unangemessener Infektionsgefahr aussetzen!
- AHA-Regeln beachten (Abstand/Hygieneregeln/Maske/Lüften)!
- Hygienekonzepte aufrecht halten und Hausrecht nutzen: Die bewährten Regelungen für Sporträume und Veranstaltungen möglichst beibehalten! Siehe hierzu auch: CoronaSchVO § 2 (3): „Die Festlegung zusätzlicher verbindlicher Hygienemaßnahmen, Zugangsregelungen und ähnlicher Schutzmaßnahmen, zum Beispiel Maskenpflicht, kann im Rahmen des Hausrechts und der Veranstalterverantwortung erfolgen“
Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) mahnt im Sinne der Eigenverantwortlichkeit und aufgrund der nach wie vor hohen Ansteckungszahl weiterhin zur Vorsicht und empfiehlt vor allem bei großen Menschenansammlungen sowie in Innenräumen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
[LSB NRW / 05.04.22]Der Verbands-Fußball-Ausschuss (VFA) und der Verbands-Jugend-Ausschuss (VJA) des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) haben die Coronaregeln für den Spielbetrieb angepasst. Ab Montag, 28. März werden keine Spiele mehr aufgrund von infizierten Spieler*innen abgesagt. Damit reagiert der Verband auf die aktuelle Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes NRW (gültig seit 19. März), die keine Einschränkungen mehr für den Sportbetrieb im Freien vorsieht.
Bislang genügte der Nachweis über drei infizierte Spieler*innen, um eine Partie von der Staffelleitung absagen zu lassen. Dies ist ab kommender Woche nicht mehr möglich. „Aktive haben mit Gültigkeit der neuen Coronaschutzverordnung wieder uneingeschränkten Zugang zum Sporttreiben im Freien. Wir sehen deshalb keine weitere Notwendigkeit mehr, Spiele wegen Coronafällen abzusagen“, sagt Manfred Schnieders. Der FLVW-Vizepräsident Amateurfußball betont aber auch, dass es Ausnahmen gäbe, zum Beispiel wenn ein Großteil der Mannschaft infiziert sei.