
Quelle: FLVW
Im Zuge datenschutzrechtlicher Vorgaben hat der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) die Wettkampfsofware TAF 3, die von der Firma Seltec bereitgestellt wird, entsprechend angepasst. Seitdem werden bei Veranstaltungen, die mit dieser Software durchgeführt werden, Kinder der Altersklasse U12 und jünger in den öffentlichen Start- und Ergebnislisten nur noch mit Vornamen und dem Initial des Nachnamens aufgeführt.
Diese Maßnahme dient dem Schutz personenbezogener Daten und wurde vom DLV als datenschutzrechtlich erforderlich eingestuft. In der praktischen Umsetzung führt diese jedoch immer wieder zu Unsicherheiten bei Vereinen, Eltern und Veranstaltern, da Transparenz und organisatorische Abläufe doch erheblich beeinträchtigt werden.Der Verbands-Leichtathletik-Ausschuss (VLA) im Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) hat daher zu dieser Thematik und zu den Startpassgebühren im Allgemeinen eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die nach längerer Diskussion dem VLA folgenden Vorschlag unterbreitet hat, der auf der VLA-Sitzung am 23.06.2025 einstimmig angenommen und beschlossen wurde:
Athlet*innen der Altersklassen U12 und jünger
- Für alle Kinder der Altersklassen U12 und jünger, die an tradierten Leichtathletikwettkämpfen teilnehmen, ist ein Startpass vorgesehen. Dabei wird mit dem Antragsformular explizit das Einverständnis zur Verarbeitung von Daten abgefragt und freigegeben, so dass die Namen in den Ergebnislisten wieder vollständig veröffentlich werden können. Ist kein Startpass vorhanden, wird in der Ergebnisliste auch weiterhin nur der Vorname und das Initial des Nachnamens erscheinen.
- Es ist die aktuell geltende Gebühr für einen Neuantrag zu entrichten. Bis zum Übergang in die Altersklasse W12/M12 sind keine jährlichen Startpassgebühren zu entrichten. Eine Verlängerung des Startpasses in die W12/M12 erfolgt automatisch. In diesem Zuge wird auch die jährliche Gebühr fällig.
- Startrechtwechsel sind jederzeit möglich. Dabei wird jeweils wieder die Neuantragsgebühr fällig.
Anpassung jährliche Startpassgebühren für alle Startpässe zum 01.01.2026:
- Die jährlichen Startpassgebühren werden zum 01.01.2026 von bisher 2,50 Euro auf 5,00 Euro erhöht.
- Die Gebühr für einen Neuantrag und einen Änderungsantrag wird zum 01.01.2026 von 5,00 Euro auf 6,50 Euro erhöht.
- Die Mehreinnahmen sollen für die Nachwuchsförderung Verwendung finden.
Dokumentation der Startrechte:
- Jeder Verein ist verpflichtet zu jeder Anlage eines Startrechts auch den zugehörigen unterschriebenen Startpassantrag im Original vorzuhalten.
- Aus Gründen der Rechtssicherheit und zur Erleichterung der Dokumentationspflichten muss dieses Dokument ab sofort als PDF an den Antrag angehängt werden. Der Antrag verbleibt anschließend beim Verein.
Durch die Erhöhung der Gebühren ist eine Änderung der Durchführungsbestimmungen zur Finanzordnung des FLVW vom 14.09.2024, Absatz B, Ziffer 5 erforderlich, die noch der Genehmigung durch das Präsidium und der Ständigen Konferenz bedarf.
[FLVW.de]