Quelle: FLVW
Christine Schröder (M.) setzt auf den Dialog mit den Vereinen und Fingerspitzengefühl bei den Entscheidungen.
Christine Schröder ist Vorsitzende des Bielefelder Kreissportgerichtes. Im Interview mit FLVW.de spricht sie darüber, mit welchen Fällen sie es als Sportrichterin zu tun bekommt und warum sie sich für das Amt entschieden hat.
Wann wird das Kreissportgericht tätig?Christine Schröder: Das Kreissportgericht kümmert sich um den Spielbetrieb auf Kreisebene im Senioren- und Jugendbetrieb. Sobald das Strafmaß über vier Wochen geht, muss der Sachverhalt an uns abgegeben werden. Bis zu diesem Strafmaß entscheidet der Staffelleiter. Wir bekommen es also nicht mit „normalen“ Roten Karten zu tun, wie zum Beispiel Handspiel zur Torverhinderung oder Notbremsen. Es sei denn, es handelt sich um Wiederholungstäter.
Zu den häufigsten Fällen gehören Beleidigungen. Insbesondere gegenüber Schiedsrichtern nehmen diese zu, auch Bedrohungen, wie Ihr Dortmunder Kollege Patrick Neumann im Interview mit WestfalenSport betont.
Schröder: Diese negative Entwicklung ist leider auch bei uns im Kreis zu beobachten.
Anhand welcher Kriterien legen Sie das Strafmaß fest?
Schröder: Mit den meisten Kollegen arbeite ich schon seit vielen Jahren zusammen. Wir haben da einen Strafenkatalog entwickelt, nachdem wir entscheiden, der sich an der Satzung orientiert. Bei einer Tätlichkeit wird zum Beispiel geguckt: Wohin wurde geschlagen? Alles, was Richtung Kopf geht, ist per se ein höheres Strafmaß. Darüber hinaus beziehen wir mit ein, ob das Opfer dauerhafte Schädigungen aus der Tätlichkeit davongetragen hat.
Wie viel Ermessensspielraum gibt es bei den Urteilen?
Schröder: Ich hatte kürzlich zum ersten Mal eine Verhandlung zu einem Frauenfußballspiel. Die Dame, die vor uns stand, hat sich als Erstes entschuldigt mit den Worten, dass ihr das in ihrem Alter nicht passieren dürfe. Sie fühlte sich vom Schiedsrichter provoziert und da ist ihr danach eine Beleidigung raus gerutscht. Das muss natürlich bestraft werden, darf in diesem Fall aber auch mal unter das angesetzte Strafmaß gehen.
Wie viele Fälle landen pro Saison beim Kreissportgericht?
Schröder: Letzte Saison hatten wir im Seniorenbereich 86 Fälle, in der Jugend 81. Das war mehr im Vergleich zu den Jahren vorher.
Warum haben Sie sich entschieden, Sportrichterin zu werden?
Schröder: Als meine Tochter angefangen hatte, Fußball zu spielen, wurde im Verein Hilfe gebraucht. Ich habe die Jugendleitung übernommen und mich deshalb auch viel mit den Satzungen beschäftigt, weil mich das interessiert hat. Ich habe mich in der Folge mit verschiedenen Leuten im Kreis darüber unterhalten und als im Sportgericht Neuwahlen stattgefunden hatten, wurde ich eingeladen. Der damalige Vorsitzende suchte sich ein Team zusammen aus Leuten, die am Thema Interesse hatten.
Was sollte man für das Amt mitbringen?
Schröder: Man sollte sich an Regeln halten und diese auch vermitteln. Dazu braucht man Interesse am Fußball und an den Satzungen, damit man danach handeln kann. Aber man sollte auch über Menschenkenntnis und Fingerspitzengefühl verfügen, da wir mit verschiedenen Charakteren zu tun haben. Und Neutralität ist ganz wichtig.