Sie sind Fachleute auf ihrem Gebiet, langjährig erfahren oder noch neu in ihren Aufgaben. In jedem Fall sind sie alle in hohem Maße ehrenamtlich engagiert und möchten den westfälischen Sport ständig besser machen – die Menschen in den Gremien des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) und seiner 29 FLVW-Kreise. Erfahren Sie mehr über das Präsidium, den Verwaltungsrat, die Ständige Konferenz, die FLVW-Satzungsausschüsse sowie die Kommissionen sowie die Rechtsorgane des FLVW.

Holger Bellinghoff, Marianne Finke-Holtz, Peter Wolf, Martin Derenthal, Peter Westermann, Gundolf Walaschewski, Andree Kruphölter und Manfred Schnieders (v.l.) bilden seit 2019 das FLVW-Präsidium.
Das Präsidium: Ehrenamtliche Führungsspitze des FLVW
Das Präsidium des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) wird auf dem Ordentlichen Verbandstag für die Amtszeit von drei Jahren gewählt. Die Präsidiumsmitglieder führen ihre Fachbereiche mit Hilfe der hauptamtlichen Mitarbeitenden in der Geschäftsstelle mit ehrenamtlichem Engagement.Das Präsidium des FLVW besteht aus:
- Präsident: Gundolf Walaschewski
- Vizepräsident Amateurfußball: Manfred Schnieders
- Vizepräsident Leichtathletik: Peter Westermann
- Vizepräsidentin Vereins- und Verbandsentwicklung: Marianne Finke-Holtz
- Vizepräsident Jugend: Holger Bellinghoff
- Vizepräsident Finanzen: Peter Wolf
- zwei Präsidiumsmitgliedern mit besonderen Aufgaben (Beisitzer*innen / seit 2019): Martin Derenthal und Andree Kruphölter
- Ehrenpräsident: Hermann Korfmacher
Zu den Aufgaben des Präsidiums gehört an erster Stelle die Führung des Verbandes. Es ist für alle Angelegenheiten des FLVW im Rahmen der Geschäftsführung zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung ausdrücklich einem anderen Organ übertragen sind. Es setzt die Beschlüsse des Verbandstages, des Verwaltungsrates und der Ständigen Konferenz um, beschließt mit Zustimmung der Ständigen Konferenz die Haushaltsplanung und verwaltet das Verbandsvermögen.
Bei seiner Aufgabenerledigung bedient sich das Präsidium bei ihrer hauptamtlich besetzten Geschäftsstelle, die ihren Sitz im SportCentrum Kaiserau hat.

Der auf dem Verbandstag 2019 gewählte Verwaltungsrat (auf dem Bild fehlt Dr. Mara Konjer)
Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) ist ein „Kontrollgremium“ – es überwacht die Vorstandstätigkeit des Präsidiums, wobei das Augenmerk auf der Satzungskonformität des Handelns liegt.In ständiger Rückkopplung mit dem Präsidium und der Ständigen Konferenz gibt der Verwaltungsrat zudem Einschätzungen und Ratschläge ab. Neben der Aufsichtsfunktion gegenüber dem Präsidium haben der Vorsitzende und die sieben Beisitzer*innen die Aufgabe, den Wirtschaftsprüfer zu benennen.
Auf dem Verbandstag 2019 wurde folgende Mitglieder in den Verwaltungsrat gewählt:
- Jürgen Grondziewski (Vorsitzender)
- Karl-Heinz Eickenhorst
- Dr. Christoph Stiens
- Ulrich Jeromin
- Dr. Ralf Brauksiepe
- Dr. Mara Konjer
- Hans-Otto Matthey
- Reinhard Mainka
Ständige Konferenz
Die Ständige Konferenz des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Präsidiums und den Kreisvorsitzenden. Sie dient der Steuerung der Geschäftsführung des gesamten Verbandes und der Kreise. Ferner ist sie eines der wichtigsten Foren zur Verbindung und Kommunikation zwischen den Organen der Verbandsführung und den regionalen Belangen und Aufgaben der Kreise.Die Ständige Konferenz tritt im Kalenderjahr in der Regel zu drei Tagungen zusammen. Zu ihren Aufgaben und Zuständigkeiten gehören im Einzelnen unter anderem:- Beratung des Präsidiums durch die Kreisvorsitzenden
- Beratung der Grundsätze der Geschäftsführung für die Kreisebene
- Zustimmung zur Haushaltsplanung des Verbandes
- Beschlussfassung über Satzungsänderungen zwischen den Verbandstagen auf Antrag eines Mitgliedes der Ständigen Konferenz
- Beschlussfassung über die Höhe der Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Umlage
Aktuelle Beschlüsse durch die Ständige Konferenz:
Ausschüsse
Im Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) werden ständige Ausschüsse eingesetzt, die dem jeweils zuständigen Präsidiumsmitglied fachlich unterstehen, zuarbeiten und Empfehlungen aussprechen. Laut Satzung sind dies:- Verbands-Fußball-Ausschuss (VFA)
- Verbands-Schiedsrichter-Ausschuss (VSA)
- Verbands-Leichtathletik-Ausschuss (VLA)
- Verbands-Jugend-Ausschuss (Fußball/VJA)
- Ausschuss für Vereins- und Verbandsentwicklung (AVV)
Kommissionen
Die Zuordnung der ständigen Ausschüsse zu den jeweiligen Präsidiumsmitgliedern erfolgt über das Ressortprinzip. Zur Unterstützung der Ausschussarbeit können vom Präsidium sowohl Kommissionen als auch Arbeitskreise aufgaben- und projektbezogen befristet berufen werden.Folgende Kommissionen unterstützen die Verbandsarbeit:
- Kommission Allgemeine Leichtathletik
- Kommission Digitalisierung
- Kommission Ehrenamt
- Kommission Frauenfußball
- Kommission Freizeit- und Gesundheitssport
- Kommission Futsal, Ü-Spielbetrieb, Beachsoccer
- Kommission Gesellschaftliche Herausforderung
- Kommission Jugend (Leichtathletik)
- Kommission Information und Medien (Leichtathletik)
- Kommission Leistungssport (Leichtathletik)
- Kommission Lehrarbeit und Ausbildung (Leichtathletik)
- Kommission Mädchenfußball
- Kommission Schule, Sportverein, Kita (Fußball)
- Kommission Schulsport (Leichtathletik)
- Kommission Wettkampforganisation (Leichtathletik
Rechtsorgane
Die judikativen Fußballrechtsorgane des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) sind die Sportgerichte (früher: Spruchkammern). Sie sind unterteilt in Kreis-, Bezirks- und Verbands-Sportgerichte und entscheiden über alle außerordentlichen Vorfälle des Spielbetriebs und Vereinswesens. Besetzt werden die Organe mit unabhängigen, ehrenamtlichen Vereinsvertretern, die auf Grundlage der Satzungen und Ordnungen (auch Jugendordnung) des FLVW und der Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO) des WDFV über Vorfälle entscheiden.Die Sportgerichte und Jugendsportgerichte entscheiden über Spielabbrüche, Platzverweise, Nicht-Antritte und alle weiteren Besonderheiten, die an einem Spieltag anfallen können, durch den Einzelrichter im schriftlichen Verfahren (Grundsatz) oder in einer mündlichen Verhandlung durch das Sportgericht. Dabei werten sie Schiedsrichterangaben, Trainer- und Spieleraussagen und Zeugenberichte aus und kommen so zu einem begründeten Urteil. Das minimal und maximal zu verhängende Strafmaß, wie beispielsweise Spielsperren oder Ordnungs- und Strafgelder, ist dabei in den Satzungen und Ordnungen von DFB, WDFV und FLVW festgeschrieben.
Die erste Instanz im Sportrechtssystem des FLVW, ausgehend von der Kreisebene, bilden die jeweiligen Kreis-Sportgerichte und Kreis-Jugend-Sportgerichte. Sie bestehen aus unabhängig gewählten Vereinsvertretern, die kein weiteres Amt im Verband bekleiden dürfen. Alle außerordentlichen Vorfälle, die an den Spieltagen auf Kreisebene gemeldet werden, werden von ihnen thematisiert und in den Verfahren bearbeitet.
Die Berufungsinstanzen und damit die zweite ausgehend von den Kreisen, sind die Bezirks- und Bezirks-Jugend-Sportgerichte. Sie werden von den Kreisen, für die sie zuständig sind, gewählt. Jeder Kreis stellt mindestens ein Mitglied ab, insgesamt entscheiden acht Kreisvertreter über die Berufungen gegen die Entscheidungen der Kreis-Sportgerichte. Weiter dienen die Bezirks-Sportgerichte als erste sportrechtliche Instanz für Spiele ab den Bezirksligen.
Das höchste Sportrechtsorgan des FLVW ist das Verbands-Sportgericht (das Verbands-Jugend-Sportgericht im Juniorenbereich). Sie wird vom ordentlichen Verbandstag bestimmt und besteht aus einem Vorsitzenden, der die Befähigung zum Richteramt besitzen soll, sowie sieben Beisitzern. Sie entscheiden über Berufungen gegen Urteile der Bezirks-Sportgerichte und sind damit die dritte Instanz für die Kreise. Als erste Instanz entscheidet Sie über Vorfälle der Landes- und Westfalenligen sowie der Oberliga Westfalen.
Ansprechperson
KB

