Lehrgang in Kaiserau: In zwei Tagen zum Nachwuchs-Schiedsrichter

An die Pfeife, fertig, los: Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) bietet vom 25. bis zum 27. September einen Schiedsrichteranwärterlehrgang an. Der Lehrgang beginnt am Freitag um 12 Uhr und endet am Sonntag gegen 13 Uhr. Die Lehrgangsgebühr beträgt 95 Euro. Unterkunft im Doppelzimmer und Verpflegung sind in der Gebühr enthalten. Es sind nur noch wenige Restplätze verfügbar.

Wer mindestens 14 Jahre alt und zudem zuverlässig und verantwortungsbewusst ist, erfüllt die ersten Voraussetzungen, um Schiedsrichter werden zu können. Beim sogenannten Anwärterlehrgang wird das nötige Wissen vermittelt und am Ende in einer theoretischen Prüfung abgefragt (30 Regelfragen). Der zweite Teil besteht aus einer praktischen Einheit (Lauftest) auf dem Sportplatz. Nach bestandener Prüfung werden Neu-Schiedsrichter schon bald mit den ersten Spielleitungen beauftragt, in denen ihnen ein erfahrener Kollege als „Pate“ zur Seite steht.

Die ersten Spiele werden in der Regel auf einem Kleinfeld absolviert (E- und F-Junioren), um sich ein wenig an die neue Aufgabe heranzutasten. Nach dieser „Orientierungsphase“ folgen weitere Spiele in den weiteren Juniorenspielklassen. Diese Schritte sind sinnvoll und notwendig, um ein Gefühl für die ungewohnte Perspektive zu bekommen und sich langsam auf die Neuerungen einzustellen. In der Regel hängt der „Aufstieg“ innerhalb der Juniorenspielklassen vom Alter und dem Leistungsstand ab.

Schneller Aufstieg möglich

Ab 18 Jahren ist auch ein Einsatz bei den Senioren möglich. Besonders talentierte Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter werden auch schon im Alter von 17 Jahren in diesem Bereich eingesetzt. Der Aufstieg bis zur Senioren-Kreisliga A wird kreisintern geregelt und die Einteilung durch den jeweiligen Schiedsrichteransetzer im Kreis vorgenommen. Auch die Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter für die Bezirksliga werden vom Kreis gemeldet, müssen jedoch beim Verband regelmäßig eine Prüfung ablegen, um Spiele in dieser Klasse zu leiten.

Für die Teilnahme an der Prüfung wird eine sportärztliche Untersuchung angeraten, zudem erfolgt die Teilnahme auf eigene Gefahr. Minderjährige Teilnehmer- und Teilnehmerinnen müssen für den Lehrgang eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern mitbringen, damit sie am Lehrgang teilnehmen dürfen.

» Hier geht es zur Anmeldung im FLVW-Veranstaltungskalender auf DFBnet.org.